Garantie
Beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten Sie als Privatperson bei uns eine gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten.

Der übliche Sprachgebrauch vermischt die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Deshalb möchten wir hier auf die Unterschiede aufmerksam machen. Beim gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwagen an private Endverbraucher besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten.

Was heißt Gewährleistung?
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle technischen Mängel, die beim Zeitpunkt des Verkaufes bestehen. Ausnahme: Der Käufer kennt die Mängel und wird darüber schriftlich aufgeklärt.

Die Beweislast ist für einen privaten Käufer sehr schwierig, welche Möglichkeiten gibt es?

Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer. Dieser muss darlegen, dass der beanstandete Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten geht die Beweisleist auf den Käufer über, der nun seinerseits darlegen muss, dass jegliche Mängel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Man spricht von der Beweislastumkehr.

Wie sorgen wir dafür, dass möglichst kein Gewährleistungsfall auftritt?

Vor dem Ankauf prüfen wir jeden Gebrauchtwagen sehr genau auf evtl. vorhandene Mängel. Diese werden dann vor dem Verkauf behoben. Außerdem führen wir jeden Wagen der DEKRA vor, die als neutraler Gutachter einen Qualitäts-Check durchführt und ein DEKRA-Gebrauchtwagensiegel erteilt. Dieses erhält der Kunde bei der Auslieferung des Wagens. Es gibt dem Käufer Sicherheit hinsichtlich Zustand und Qualität des Fahrzeuges und dient uns gleichzeitig als Nachweis für die Übergabe eines mängelfreien Wagens.

Wie verhalte ich mich im Gewährleistungsfall?

Generell ist erst einmal zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsfall handelt. Hierzu sollte man sich die Frage stellen, ob dieser Mangel nach dem Kauf eingetreten ist oder bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Einen Anhaltspunkt gibt hier z.B. das DEKRA Siegel. Der Verkäufer haftet zwar wie beschrieben für zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandene Mängel, jedoch nicht wenn diese beispielsweise durch die Qualität des Herstellers bedingt werden. Es gibt Modelle, die einfach reparaturanfälliger sind als andere. Im Gewährleistungsfall ist umgehend Rücksprache mit uns aufzunehmen da wir grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung in einer Werkstatt unseres Vertrauens haben.

Was ist eine Garantie und was leistet sie?
Eine Garantie ist eine von uns gebotene freiwillige Leistung und generell nichts anderes als eine Versicherung, die dann greift, wenn etwas am Fahrzeug kaputt geht. Die Leistung erstreckt sich auf verschiedene Baugruppen. Im Schadensfall überprüft die Garantieversicherung (Intec) ob der Schaden abgedeckt ist und übernimmt ggfs. die Kosten der Reparatur. Der Preis für eine Garantie liegt ab 249,- EUR je nach Garantielaufzeit, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

Wir empfehlen die Premiumgarantie der Intec, die eine sehr umfangreiche Leistung beinhaltet. Versichert sind bis auf wenige Ausnahmen alle elektrischen, mechanischen und hydraulische Bauteile. Die Leistungen sind ähnlich der Garantien der Autohersteller und damit sehr umfassend. Auf der Homepage der Intec erhalten Sie weitere Informationen.